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Prävention im katholischen Seelsorgebereich Sankt Augustin

Kirche soll für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und sich gesund entwickeln können; dafür setzen wir uns im Seelsorgebereich Sankt Augustin und im Erzbistum Köln ein!

Erste Ansprechpartner vor Ort ist unsere Präventionsbeauftragte
Elisabeth Glaser

Elisabeth Glaser

Präventionsbeauftragte

„Was tun, wenn…?“ – Umgang mit Verdachtsfällen

Ruhe bewahren, nicht überstürzt handeln!

  • Zuhören!
  • Das Kind ermutigen, sich weiter mitzuteilen.
  • Keine bohrenden Fragen stellen; es ist nicht wichtig und nicht Ihre Aufgabe, die „Wahrheit” oder den exakten Tathergang herauszufinden!
  • Die eigenen, aufkommenden Gefühle (Erschrecken, Wut, Ekel) nicht auf das Kind übertragen, ihm nicht zeigen, sonst zieht es sich zurück.
  • Für das Kind muss spürbar sein, dass Sie nicht mit der Brechstange vorgehen, aber auch nicht weggehen, wegsehen oder weghören Bewertungen vermeiden, Gesagtes einfach „stehen lassen”.
  • Auch anhaltendes Weinen oder bedrücktes Schweigen mit dem Kind aushalten.
  • Keine Vorwürfe machen, z.B. warum das Kind sich nicht früher Hilfe geholt oder nicht schon längst geredet hat etc..
  • Dem Kind signalisieren, dass es keinerlei „Schuld” am Geschehenen hat und das Geschehene nicht o.k. war, sondern dass es seinen „komischen” Gefühlen vertrauen kann.
  • Für einen geschützten Raum für das Gespräch sorgen – z.B. keine Mithörer dulden.
  • Dem Kind erklären, dass das Gesagte absolut vertraulich behandelt wird, Sie sich aber Unterstützung holen werden.

Gesprächsinhalt festhalten!

Den Inhalt des Gesprächs kurz danach schriftlich festhalten!

  • Merken Sie sich den Gesprächsverlauf, Inhalte und besonders wichtige Punkte!
  • Halten Sie möglichst schnell nach dem Gespräch den Inhalt schriftlich fest!

Gesprächsinhalt festhalten!

Den Inhalt des Gesprächs kurz danach schriftlich festhalten!

  • Merken Sie sich den Gesprächsverlauf, Inhalte und besonders wichtige Punkte!
  • Halten Sie möglichst schnell nach dem Gespräch den Inhalt schriftlich fest!

Klärung der weiteren Verfahrenswege!

  • Alle Schritte mit dem Kind absprechen. Die Betroffenen sollen nicht ein weiteres Mal durch Handeln über ihren Kopf hinweg „missbraucht” werden.
  • Zum Schutz des Kindes und des mutmaßlichen Täters keine vorschnelle Anzeige im Alleingang bei der Polizei. Dieses Verfahren ist dann nicht mehr zu stoppen!
  • Bei Vorkommnissen in der Herkunftsfamilie des Kindes auf keinen Fall direkt Kontakt zu Eltern/Großeltern aufnehmen. Das könnte die Situation für das Kind verschlimmern bzw. den Täter schützen oder warnen.
  • Es soll innerhalb der katholischen Kirche nichts mehr „unter den Teppich gekehrt werden können”, daher muss jeder Missbrauch, bei dem der mutmaßliche Täter/die Täterin Haupt- oder ehrenamtliche(r) Mitarbeiter(in) des
     Seelsorgebereichs ist, den Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln mitgeteilt werden.
  • Es besteht aber keine Pflicht der Betroffenen, mit den Vertretern der Missbrauchsstelle zu reden.
  • In allen Teilen des Verfahrens ist der Wille des/der Betroffenen bzw. der Eltern ausschlaggebend. Nichts geschieht über den Kopf des Opfers hinweg!
  • Der/die Betroffene bzw. die Erziehungsberechtigten können dezidiert schriftlich darauf bestehen, dass keine Strafanzeige erfolgt. Disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Folgen für den/die Täter(in) bleiben davon unberührt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch auf dem Portal Prävention im Erzbistum Köln.