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Prävention im katholischen Seelsorgebereich Sankt Augustin

Kirche soll für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und sich gesund entwickeln können; dafür setzen wir uns im Seelsorgebereich Sankt Augustin und im Erzbistum Köln ein!

Erste Ansprechpartner vor Ort sind unsere Präventionsbeauftragten
Elisabeth Glaser

Elisabeth Glaser

Präventionsbeauftragte
Helmut Alenfelder

Helmut Alenfelder

Präventionsbeauftragter
Telefon:02241/58656

„Was tun, wenn…?“ – Umgang mit Verdachtsfällen

Ruhe bewahren, nicht überstürzt handeln!

  • Zuhören!
  • Das Kind ermutigen, sich weiter mitzuteilen.
  • Keine bohrenden Fragen stellen; es ist nicht wichtig und nicht Ihre Aufgabe, die „Wahrheit” oder den exakten Tathergang herauszufinden!
  • Die eigenen, aufkommenden Gefühle (Erschrecken, Wut, Ekel) nicht auf das Kind übertragen, ihm nicht zeigen, sonst zieht es sich zurück.
  • Für das Kind muss spürbar sein, dass Sie nicht mit der Brechstange vorgehen, aber auch nicht weggehen, wegsehen oder weghören Bewertungen vermeiden, Gesagtes einfach „stehen lassen”.
  • Auch anhaltendes Weinen oder bedrücktes Schweigen mit dem Kind aushalten.
  • Keine Vorwürfe machen, z.B. warum das Kind sich nicht früher Hilfe geholt oder nicht schon längst geredet hat etc..
  • Dem Kind signalisieren, dass es keinerlei „Schuld” am Geschehenen hat und das Geschehene nicht o.k. war, sondern dass es seinen „komischen” Gefühlen vertrauen kann.
  • Für einen geschützten Raum für das Gespräch sorgen – z.B. keine Mithörer dulden.
  • Dem Kind erklären, dass das Gesagte absolut vertraulich behandelt wird, Sie sich aber Unterstützung holen werden.

Gesprächsinhalt festhalten!

Den Inhalt des Gesprächs kurz danach schriftlich festhalten!

  • Merken Sie sich den Gesprächsverlauf, Inhalte und besonders wichtige Punkte!
  • Halten Sie möglichst schnell nach dem Gespräch den Inhalt schriftlich fest!

Gesprächsinhalt festhalten!

Den Inhalt des Gesprächs kurz danach schriftlich festhalten!

  • Merken Sie sich den Gesprächsverlauf, Inhalte und besonders wichtige Punkte!
  • Halten Sie möglichst schnell nach dem Gespräch den Inhalt schriftlich fest!

Klärung der weiteren Verfahrenswege!

  • Alle Schritte mit dem Kind absprechen. Die Betroffenen sollen nicht ein weiteres Mal durch Handeln über ihren Kopf hinweg „missbraucht” werden.
  • Zum Schutz des Kindes und des mutmaßlichen Täters keine vorschnelle Anzeige im Alleingang bei der Polizei. Dieses Verfahren ist dann nicht mehr zu stoppen!
  • Bei Vorkommnissen in der Herkunftsfamilie des Kindes auf keinen Fall direkt Kontakt zu Eltern/Großeltern aufnehmen. Das könnte die Situation für das Kind verschlimmern bzw. den Täter schützen oder warnen.
  • Es soll innerhalb der katholischen Kirche nichts mehr „unter den Teppich gekehrt werden können”, daher muss jeder Missbrauch, bei dem der mutmaßliche Täter/die Täterin Haupt- oder ehrenamtliche(r) Mitarbeiter(in) des
     Seelsorgebereichs ist, den Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln mitgeteilt werden.
  • Es besteht aber keine Pflicht der Betroffenen, mit den Vertretern der Missbrauchsstelle zu reden.
  • In allen Teilen des Verfahrens ist der Wille des/der Betroffenen bzw. der Eltern ausschlaggebend. Nichts geschieht über den Kopf des Opfers hinweg!
  • Der/die Betroffene bzw. die Erziehungsberechtigten können dezidiert schriftlich darauf bestehen, dass keine Strafanzeige erfolgt. Disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Folgen für den/die Täter(in) bleiben davon unberührt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch auf dem Portal Prävention im Erzbistum Köln.