Benutzungsordnung
der Katholischen Öffentlichen Bücherei
Sankt Maria Königin
Marienkirchstr. 8a, 53757 Sankt Augustin
Die hier vorliegende Benutzungsordnung und Gebührenordnung gilt nur zur generellen Information.
Die jeweils gültige Fassung der Benutzungs- und Gebührenordnung ist während der Öffnungszeiten in der KÖB einzusehen!
§1 Allgemeines
- Die Katholische öffentliche Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung des Kirchengemeindeverbandes Sankt Augustin. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
- Jeder ist berechtigt, die Bücherei zu benutzen und Bücher, Zeitschriften, Spiele, Tonträger und DVDs zu entleihen.
- Die Ausleihe ist kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen, sowie für Verstöße gegen diese Benutzungsordnung sind in einer Gebührenordnung festgelegt, die in ihrer jeweils gültigen Form Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist und in der KÖB aushängt.
§2 Anmeldung, Büchereiausweise
- Für die Benutzung der Bücherei und die Ausleihe von Medien wird gegen Vorlage des Personalausweises kostenlos ein Bücherei-Ausweis ausgestellt.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis zu vollendeten 16. Lebensjahr ist die schriftliche Erlaubnis eines Sorgeberechtigten erforderlich sowie die Vorlage des Personalausweises desselben.
- Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter die Benutzungsordnung an.
Der Bücherei-Ausweis ist bei der Ausleihe von Medien vorzulegen. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bücherei umgehend mitzuteilen. - Jeder Leser ist damit einverstanden, dass seine Daten edv-mäßig gespeichert werden.
§3 Ausleihe, Leihfrist, Verlängerung
- Bücher, Tonträger, Zeitschriften und Spiele können bis zu einer Höchstdauer von 4 Wochen kostenlos entliehen werden.
- Die Leihfrist für DVDs beträgt 1 Woche. Jeder Leser darf bis zu 2 DVDs ausleihen. Auf die FSK ist zu achten.
- Im Einzelfall können kürzere oder längere Fristen gewährt werden.
- Entliehene Medien dürfen an Dritte nicht weiterverliehen werden.
- Die Leihfrist kann bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt.
- Bei der Spiel-Ausleihe bestätigt der Benutzer mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit des Spiels.
§4 Behandlung der entliehenen Medien
- Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
- Entliehene Tonträger und DVDs dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.
- Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. DVDs werden ausschließlich zum persönlichen Gebrauch entliehen. Jegliche öffentliche Vorführung für eine Gruppe ist widerrechtlich und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für etwaige Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger entstehen, übernimmt die Bücherei keine Haftung.
- Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medien der Bücherei unverzüglich zu melden und Schadensersatz zu leisten. Er haftet auch für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.
§5 Hausordnung
- Das Hausrecht in der Bücherei üben der Träger und das in seinem Auftrag tätige Personal aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
- In den Räumen der Bücherei besteht Rauchverbot.
- Die Bücherei haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.
§6 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz, die in ihrer jeweils gültigen Form Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist und in der KÖB aushängt.
§7 Verstoß gegen die Benutzungsordnung
Bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung, auch bei wiederholter verspäteter Rückgabe, schlechte Behandlung der Medien oder Verstoß gegen die Hausordnung, kann der Benutzer von der Benutzung der Bücherei auf Zeit oder gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Benutzungsordnung tritt am 01. Juni 2018 in Kraft.
Gebührenordnung
der Katholischen Öffentlichen Bücherei
Sankt Maria Königin
Marienkirchstr. 8a, 53757 Sankt Augustin
- Es werden keine Benutzungs- oder Leihgebühren erhoben.
- Für jede Neuausstellung des Bücherei-Ausweises im Falle seines Verlustes wird eine Gebühr von 1,00 € erhoben.
- Bei Überschreitung der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben. Die Versäumnisgebühr beträgt: für DVDs 1,00 € pro Woche